Eventmanagement

I.Allgemeine Bestimmungen

1. Anwendungsbereich Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von der Communication AG (nachfolgend «©») abgeschlossenen Vereinbarungen.

2. Vertragsabschluss © stellt dem Kunden jeweils eineschriftliche Offerte resp. eine Auftragsbestätigung betreffend Events oder Vermietungen zu. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte von © vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.

3. Kündigung durch Kunden Wird der Vertrag durch den Kunden gekündigt, haftet der Kunde in jedem Falle für die bereits von © vorgenommenen Leistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche von © bei Kündigungen des Kunden richten sich nach den Bestimmungen von Ziffer 9.

4. Kündigung durch © / Verschiebung des Anlasses Hat © Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder ihren Ruf oder denjenigen ihrer Partner gefährdet, so ist © berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen. © behält sich das Recht vor, den Anlass- bei einer allfälligen Durchführung einer nachträglich gebuchten weiteren Veranstaltung- zu verschieben.

5. Preise Die Preise richten sich gemäss separaten Tarifen der ©. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei die von © erstellten Offerten während sechs Monaten seit Ausstellung ihre Gültigkeit behalten.

6. Rechnungsstellung Die von © ausgestellten Rechnungen sind detailliert gegliedert und sind innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt zu bezahlen. Die Einzelheiten der RechnungssteIlung sind in Ziffer 8 geregelt. © kann nach eigenem Erwägen eine Vorauszahlung in Rechnung stellen. Ist dies der Fall so wird die Reservation erst mit Eintreffen der Vorauszahlung verbindlich. Nach erfolgtem Anlass erstellt © eine Schlussabrechnung. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innert Frist ist © berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

7. Haftung Die Haftung von © ist in allen Fällen beschränkt auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit. © haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Die besonderen Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer 10 bleiben vorbehalten. Der Abschluss einer Nichtbetriebsunfallversicherung der einzelnen Veranstaltungsteilnehmer obliegt jedem einzelnen Teilnehmer; hierfür hat © explizit keine Versicherung.

 

II.Events

8. Teilnehmerzahl und Rechnungsstellung Spätestens 5 ganze Arbeitstage vor dem geplanten Event hat der Kunde © die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die Teilnehmerzahl ist verbindlich und für die Rechnungsstellung massgebend. Bei mehr Teilnehmern erhöht sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Bei weniger Teilnehmern bleibt die ursprünglich angegebene Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung verbindlich.

9. Kündigung / Absage des Events durch den Kunden Wird ein Event nach Vertragsabschluss (siehe I.2.) abgesagt, so sind die angefallenen Dritt-Kosten (z.B. Unterhaltungsprogramme, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellungen etc.) samt Annulationsgebühren durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen. Das Honorar von © ist aber in jedem Falle vollumfänglich bezahlbar. Zusätzlich zu den unter Ziffern 3 und 9 erwähnten, zu bezahlenden angefallenen Dritt-Kosten resp. Annulationengebühren gilt: Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Datum: keine Kosten 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum: 50% des Mietbetrages, der Infrastrukturen oder der Verpflegungskosten gem. Auftragsbestätigung Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Datum: 100% des Mietbetrages, der Infrastrukturen oder der Verpflegungskosten gem. Auftragsbestätigung

10. Haftung In dem in Ziffer 7 beschriebenen Umfang sind sämtliche Haftungsansprüche für Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Objekten, sowie für alle weiteren Ersatzansprüche des Kunden gegenüber © ausgeschlossen. Der Kunde haftet für sämtliche Verunreinigungen, Beschädigungen und Schäden aller Art, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

 

III.Vermietungen

11. Miete Die Vermietung von Räumlichkeiten richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern nachstehend nichts oder nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

12. Raumnutzung Die Nutzung hat unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht und ausschliesslich zum vereinbarten Zweck zu erfolgen. Insbesondere dürfen keinerlei gefährliche Materialien in die gemieteten Räumlichkeiten gebracht werden.

13. Haftung Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt, sowie am Inventar und Mobiliar des Mietobjekts, wie auch für jeden aufgrund zweck-und vertragswidriger Nutzung entstehenden Schaden.

 

IV.Schlussbestimmungen

14. Anwendbares Recht Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und © untersteht schweizerischem Recht.

15. Gerichtsstand Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und © ist Basel-Stadt. © hat jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen. Der Kunde hat die allgemeinen Geschäftsbedingungenvon © gelesen und erklärt sich mit den AGB von © einverstanden.

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Eichhornstrasse 35
CH-4059 Basel

+41 61 721 22 23

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